Zwangsvollstreckungsrecht            - zurück zur Auswahl -

 

Auch nachdem ein Titel (z. B. ein Urteil) ergangen ist, lassen wir Sie nicht alleine und beraten und vertreten Sie im anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren.

 

Mittels der Zwangsvollstreckung werden rechtskräftig titulierte und vollstreckbare Ansprüche eines Gläubigers gegen einen Schuldner unter Anwendung staatlicher Gewalt durchgesetzt.

 

- Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren

- Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung (z. B. Erinnerung,

  Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage)

- Beauftragung von Gerichtsvollziehern

- Pfändungen

- Zwangsverwaltungen

- Zwangsversteigerungen